Rettungsdienst im Landkreis

Der Landkreis Diepholz hat als Träger des Rettungsdienstes die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes (Notfallrettung) sicherzustellen. Hierzu werden insgesamt 11 Rettungswachen betrieben, wovon an 4 Wachen auch Notarztstandorte eingerichtet sind.

Die Rettungsdienst Landkreis Diepholz GmbH betreibt derzeit 4 Rettungswachen im Landkreis Diepholz die in Stuhr, Bruchhausen-Vilsen, Drentwede und Ströhen eingerichtet sind.

Mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes ist zusätzlich auch die DRK Diepholz Rettung und Krankentransport gGmbH beauftragt. Diese ist für die Rettungsdienstbereiche der Rettungswachen Bassum, Diepholz, Hüde, Rehden, Sulingen, Syke und Weyhe zuständig.
 

Notfallrettung:

Bei der Notfallrettung geht es insbesondere um die medizinische Versorgung von Patienten bei akuten Notfallsituationen, wie z. B. bei einem Herzinfarkt oder Verkehrsunfällen, und den anschließenden fachgerechten Transport in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus. Die Notfallrettung dient lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten oder Personen, bei denen eine solche Verletzung oder Erkrankung zu erwarten ist, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

Die Aufgabe der Notfallrettung umfasst drei Teilhandlungen:

• Durchführung lebensrettender Maßnahmen am Einsatzort,
• Herstellung der Transportfähigkeit und
• Beförderung unter fachgerechter Betreuung mit dafür besonders ausgerüsteten Rettungsmitteln (Rettungswagen), in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.

Bei einem lebensbedrohlichen Notfall werden durch den Rettungsdienst Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen. Dies wird durch eingeschaltetes Blaulicht und Einsatzhorn angezeigt.

In den vorhandenen Rettungswachen werden keine Personen behandelt. Eine Versorgung erfolgt ausschließlich an der Einsatzstelle, im Rettungswagen und anschließend im Krankenhaus.
 

Notarztdienst:

Der Notarztdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgabe “Rettungsdienst” und umfasst die organisatorischen Vorkehrungen für eine Bereitstellung von Ärzten im Rettungsdienst.

Bei dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) handelt es sich um einen PKW-Van, der mit medizinischen Equipment ausgerüstet ist. Der Notarzt wird zusammen mit einem Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten eingesetzt.
 

Qualifizierter Krankentransport:

Beim qualifizierten Krankentransport werden sonstige Kranke, Verletzte oder Hilfsbedürftige Personen befördert, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Krankentransportwagen (KTW) bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
 

Einsatzleitstelle:

Die Einsätze werden über die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle Diepholz koordiniert (Notruf 112). Diese entscheidet aufgrund der Notrufmeldung, ob beispielsweise ein Notarzt erforderlich wird (bei Lebensgefahr) oder auch ein Rettungswagen ausreicht und alarmiert dann die entsprechenden Einsatzfahrzeuge.

Wählen Sie daher den Notruf 112, falls Sie in einem medizinischen Notfall die Hilfe des Rettungsdienstes benötigen.
 

Örtliche Einsatzleitung:

Großschadenslagen oder Einsatzsituationen mit einer Vielzahl von Verletzten und Betroffenen, erfordern vom Rettungsdienst eine abweichende taktische Vorgehensweise, als es die alltägliche Notfallversorgung im Regelbetrieb vorsieht.

Somit stellt der sogenannte "Massenanfall Verletzter" kurz MANV genannt, höchste Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Einsatzkräfte - und quantitativ an die erforderlichen Rettungsmittel, Rettungs- und Notarztwagen, Rettungshubschrauber etc.)

Um allen Verletzten und Betroffenen z.B. bei schweren Verkehrsunfällen, Feuer in Mehrfamilienhäusern oder in Altenheimen, nach einem Chemieunfall oder einem Zugunglück die bestmögliche rettungsmedizinische Behandlung zukommen zu lassen, muss der Einsatz der Rettungskräfte "vor Ort" zielgerichtet koordiniert werden. Die Örtliche Einsatzleitung Rettungsdienst (ÖEL) nimmt diese Führungsaufgabe an der Einsatzstelle wahr.

Die ÖEL besteht mindestens aus einem leitenden Notarzt (LNA) und einem organisatorischen Leiter (OrgL), die für die Führungsaufgaben entsprechend ausgebildet sein müssen.

Der Landkreis Diepholz hält als Träger des Rettungsdienstes, seit dem Jahr 2005 eine entsprechende Führungsgruppe aus LNA und OrgL, für einen Massenanfall Verletzter / Betroffener bereit, die jährlich bei etlichen komplexen Einsatzlagen im Rettungsdienstbereich des Landkreises zum Einsatz kommt.
 

Erweiterter Rettungsdienst:

Großschadenslagen mit einer Vielzahl von Verletzten und Betroffenen (Massenanfall Verletzter / MANV) stellt den Rettungsdienst, insbesondere in einem Flächenlandkreis wie den Landkreis Diepholz, mit seinen annähernd 2000 Quadratkilometern Versorgungsfläche vor große Herausforderungen.

In kürzester Zeit müssen je nach Erfordernis, an einer Einsatzstelle z.B. nach einem Busunfall oder Feuer in einem Seniorenheim, ausreichend Rettungskräfte konzentriert werden, um bestmöglich- und bedarfsgerecht medizinische Hilfe zu leisten.

Bei einem MANV gerät jedoch die Vorhaltung des Rettungsdienstes, ausgelegt für die alltägliche Notfallversorgung, zwangsläufig an die Grenze des leistbaren.

Um hier eine mögliche kurzzeitige Versorgungslücke zu schließen, verfügt der Landkreis Diepholz über den "Erweiterten Rettungsdienst", der bei Großschadenslagen den regulären Einsatzdienst mit qualifiziertem Rettungsfachpersonal, Fahrzeugen und Material unterstützt.

Über einen Sonderalarm, ausgelöst durch die Rettungsleitstelle Diepholz, kann so zu jeder Tages- und Nachtzeit dienstfreies Personal aktiviert werden, das unmittelbar die flächendeckend im Landkreis vorgehaltenen Reserve-RTW der Rettungswachen besetzt und zur Einsatzstelle ausrückt.

Verstärkt wird der "Erweiterte Rettungsdienst" zudem durch ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen mit Transportfahrzeugen und Material zur Verletztenversorgung.
 

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst:

Zur Qualitätssicherung hat der Landkreis Diepholz als Träger des Rettungsdienstes die Funktion eines Ärztlichen Leiter (ÄLRD) eingerichtet. Dieser hat die medizinische Fachaufsicht über das im Rettungsdienst eingesetzte Personal und ist für die regelmäßigen Fortbildungen im Rettungsdienstbereich verantwortlich. Über den ÄLRD werden u.a. die Behandlungs- Algorithmen für die erweiterten medizinischen Versorgungsmaßnahmen festgelegt, die standardisiert durch Notfallsanitäter und Rettungsassistenten im Landkreis Diepholz umgesetzt werden. Hierzu müssen sich die Notfallsanitäter und Rettungsassistenten beim ÄLRD einer jährlichen Rezertifizierung unterziehen.
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ist Herr Dr. Hendrik Weseloh.